Die Aufbereitung des Füll- und Ergänzungswassers für WW-

Heizungsanlagen werden gem. VDI-Richtlinie 2035 von 1996 und Wasseraufbereitung für Heißwasser- und Warmwasserheizungsanlagen gem. VdTÜV-Richtlinie TCh 1466 bez. AGFW 5/15 festgelegt.

Maßgebend für die Wasseraufbereitung sind die entsprechenden Richtlinien.

Bei richtiger Anwendung, Interpretation und Ausführung gewährleisten sie die Korrosionssicherheit und Steinverhütung.

Um den Forderungen der VDI-Richtlinie 2035 zu erfüllen, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

•    Verhinderung von Steinbildung und Korrosion durch

      Dosierung

Dosierchemikalien werden über eine Dosierstation in den Heizungswasserkreislauf zugegeben. Meist werden Kombinationsprodukte eingesetzt, die gleichzeitig den pH-Wert korrigieren, den Sauerstoffgehalt binden und die Wasserhärte stabilisieren. Der pH-Wert sollte 8,2 – 9,5 betragen.

•    Verhinderung von Steinbildung und Korrosion durch

      Enthärtung und Dosierung
Calcium- und Magnesiumverbindungen (Erdalkalien) im Füll- und Ergänzungswasser werden an thermisch stark belasteten Kesselwandungen als Kesselstein ausgeschieden.

Die Folge ist ein verminderter Wärmeübergang mit der Gefahr der Überhitzung und Materialzerstörung.

Dies wird durch den Einsatz einer Wasserenthärtung des Füll- und Ergänzungswassers verhindert.

Zusätzlich wird die Dosierung von Korrekturchemikalien, über eine Dosierstation, in den Heizkreislauf notwendig. Als klassische Dosiermittel werden Trinatriumphosphat zur Alkalisierung und Resthärtefällung gemeinsam mit Natriumsulfit als Sauerstoffbindemittel eingesetzt. Der pH-Wert sollte 8,2 – 9,5 betragen.

•    Verhinderung von Steinbildung und Korrosion durch

      Entsalzung und Dosierung
In geschlossenen Heizungssystemen ist eine salzarme Betriebsweise von Vorteil. Im salzarmen Kreislaufwasser (Leitfähigkeit max. 100 µS/cm) ist die Gefahr einer Korrosion umso geringer, je niedriger die elektrische Leitfähigkeit des Umwälzwassers ist. Bei  salzarmer Betriebsweise kann deshalb eine Sauerstoffkonzentration von 0,05 bzw. 0,1 mg/l toleriert werden, ohne Sauerstoffbindemittel oder spezielle Korrosionsinhibitoren einsetzen zu müssen. Damit entfällt auch eine intensive Überwachung der Dosierung evtl. notwendiger Chemikalien, um Über- und Unterkonzentrationen im System zu verhindern.

•    Als weitere Schutzmaßnahme der Heizungsanlage

     vor Korrosion ist es notwendig, ein Heizwasserfilter

     in den Wasserkreislauf der Heizungsanlage zu montieren, der

     alle korrosionsfördernden Partikel zurückhält. Außerdem

     können sich keine Partikel in den Heizungsarmaturen wie

     Pumpen, Schieber und Thermostatventilen festsetzen.